I. Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der
Audio-Extasa und dem Käufer gelten die nachfolgenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Bei gewerblichen Käufern (Kaufmann) ist eine von diesen
Bedingungen abweichende Vereinbarung nur wirksam, wenn sie schriftlich
bestätigt wurde.
II. Vertragsschluss
1. Der Käufer ist 10 Tage an die Bestellung (Vertragsangebot) gebunden.
2. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Audio-Extasa innerhalb dieser 10 Tage schriftlich die Annahme der Bestellung erklärt, sie Vorauszahlungen auf den Kaufpreis annimmt, oder sie dem Käufer die bestellte Ware zusendet.
III. Preise
1a. Für gewerbliche Kunden, mit denen eine Rahmenvereinbarung getroffen wurde und/oder die über so genannte
dedizierte und eigens für den gewerblichen Gebrauch zur Verfügung gestellte
Webshops Einkäufe tätigen, gelten die Preise gemäß Rahmenvereinbarung der
Audio-Extasa. Diese sind Nettopreise und beinhalten in jeweils angegebener Höhe
eine Transportversicherung. Eventuelle Versandkosten und die gesetzliche
Mehrwertsteuer fallen zusätzlich an (siehe unten IV.).
1b. Für Privat- und Geschäftskunden, die nicht unter 1a fallen, gelten die
Preise, die im Zeitpunkt der Bestellung auf der Internetseite der Audio-Extasa
veröffentlicht sind. Diese sind in der Regel Gesamtpreise und beinhalten in
jeweils angegebener Höhe eine Transportversicherung und die gesetzliche
Mehrwertsteuer. Versandkosten fallen zusätzlich an (siehe unten IV.).
2. Sofern Abweichungen von den in auf der
Audio-Extasa ausgeschriebenen Preisen, technischen Spezifikationen oder
sonstiger produktbezogener Angaben vorliegen, wird der Käufer vor
Vertragsschluss darauf hingewiesen.
IV. Versandkosten, Lieferantenerklärung
1. Bei Lieferungen bis max. 31,5 kg
innerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder die Republik Österreich berechnet
die Audio-Extasa eine Pauschale in Höhe von . 10,00 (netto . 8,00 ).
2. Bei Lieferungen bis max. 31,5 kg an
andere EU-Mitgliedsstaaten als der Bundesrepublik Deutschland oder die Republik
Österreich berechnet die Audio-Extasa eine Pauschale in Höhe von . 27,00 (netto
. 21,87.-).
3. Bei Auslandslieferungen in Staaten
außerhalb der EU werden Versandkosten nach Aufwand berechnet.
4. Bei Nachnahmesendungen wird eine
Nachnahmegebühr von . 5,80 (netto . 4,69-) je Lieferung erhoben.
5. Für die Erteilung einer
Lieferantenerklärung wird eine Gebühr in Höhe von . 29,- (.
23,49.-netto)erhoben.
V. Lieferung
1. Die Audio-Extasa wird die bestellte Ware
an die vom Kunden in der Bestellung angegebene Adresse umgehend ausliefern. Die
Lieferung erfolgt gegen Rechnung.
2. Die Micro Warehouse (Deutschland) GmbH
ist zur Teillieferung berechtigt.
3. Der gewerbliche Käufer (Kaufmann) hat
sich äußerlich sichtbare Transportschäden an von der Audio-Extasa zugesandten
Waren auf den Frachtpapieren von dem Frachtführer bestätigen zu lassen.
Sonstige Transportschäden sind unverzüglich zu melden.
4. Soweit die Audio-Extasa aus von ihr nicht
zu vertretenden Gründen zur Auslieferung an gewerbliche Käufer (Kaufmann) nicht
in der Lage ist, kann der gewerbliche Käufer (Kaufmann) . nach fruchtlosem
Ablauf einer angemessenen Nachfrist . vom Vertrag zurücktreten. Bei
Fixgeschäften bedarf es zum Rücktritt keiner weiteren Fristsetzung.
5. Verzögert sich die Versendung der
bestellten Ware, da der Käufer eine zur Bewirkung der Leistung erforderliche
Handlung trotz Aufforderung nicht erbringt, so geht die Gefahr des zufälligen
Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf ihn über.
VI. Bezahlung
1. Der Kaufpreis sowie die Versandkosten
werden mit Vertragsschluss fällig. Der Abzug von Skonto ist ausgeschlossen.
2. Die Belieferung von Neukunden erfolgt
gegen Vorkasse oder Nachnahme.
3. Schecks werden nur erfüllungshalber,
Wechsel werden nicht angenommen.
4. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so
ist die Audio-Extasa berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 5
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank per annum zu
verlangen, wenn der Käufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist. Ist der
Käufer kein Verbraucher, so kann die Audio-Extasa Verzugszinsen in Höhe von
mindestens 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank
per annum verlangen. Falls ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden
ist, ist die Audio-Extasa berechtigt, auch diesen geltend zu machen.
5. Die Audio-Extasa kann mit allgemein
üblichen Mitteln die Bonität des Käufers überprüfen. Ergeben sich aufgrund
dieser Prüfung Zweifel an der Bonität oder lässt sich eine schlechte
wirtschaftliche Lage des Käufers erkennen, so ist die Audio-Extasa berechtigt,
die Stundungsvereinbarung zu widerrufen.
VII. Aufrechnung und Zurückbehaltung
1. Die Geltendmachung eines
Zurückbehaltungsrechts, das aus einem anderen Vertragsverhältnis stammt, ist
unzulässig.
2. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem
Käufer nur zu, wenn seine Forderung rechtskräftig festgestellt oder von der
Audio-Extasa unbestritten ist.
VIII. Verpackungsrücknahme
Die meisten Verpackungen der Audio-Extasa
tragen den grünen Punkt und lassen sich über das duale System entsorgen. Sollte
eine Verpackung nicht den grünen Punkt tragen, nennen die Kundenberater der
Audio-Extasa dem Käufer gerne Entsorgungsstellen in seiner Nähe, bei denen er
die Verpackung auf Kosten der Audio-Extasa entsorgen lassen kann.
IX. Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Begleichung aller
gegen den Käufer bestehenden Ansprüche verbleibt gelieferte Ware im Eigentum
der Audio-Extasa.
2. Der Käufer hat die unter
Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln bzw. auf eine
pflegliche Behandlung hinzuwirken.
3. Der Käufer, der Kaufmann und nicht
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, verpflichtet sich, das Eigentum der
Audio-Extasa auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht
unmittelbar für ihn, sondern für Dritte bestimmt sind. Er hat den
Warenempfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen. Er tritt
die ihm im Zusammenhang mit der Lieferung der Ware an Dritte gegen diese
zustehenden Forderungen an Audio-Extasa ab. Er bleibt zum Einzug der
Forderungen nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Audio-Extasa, die
abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der
Käufer ist verpflichtet, die an die Audio-Extasa abgetretenen Forderungen und
deren Schuldner bekannt zu geben und alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu
machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern (Dritten)
die Abtretung mitzuteilen.
4. Der Käufer kann an den gekauften
Gegenständen durch Verarbeitung zu einem neuen Gegenstand kein Eigentum
erwerben. Er verarbeitet gegebenenfalls für die Audio-Extasa. Auch die
verarbeiteten Gegenstände dienen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware der
Sicherung der Audio-Extasa. Bei Verarbeitung mit fremden, nicht der
Audio-Extasa gehörenden Gegenständen durch den Käufer wird die Audio-Extasa
Miteigentümerin an den neuen Gegenständen im Verhältnis des Wertes ihrer
Gegenstände zu den fremd verarbeiteten. Die aus der Verarbeitung entstehenden
neuen Gegenstände gelten als Vorbehaltsware der Audio-Extasa. Sie ist
berechtigt, eingebaute Gegenstände auf ihre Kosten auszubauen, sofern dadurch
keine Schäden entstehen.
5. Eingriffe Dritter in das vorbehaltene
Eigentum, insbesondere Pfändungen, sind der Audio-Extasa unverzüglich
schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des
Pfändungsprotokolls.
6. Im Falle der Nichteinhaltung der unter
Ziffern 2. bis 5. festgelegten Verpflichtungen des Käufers hat die Audio-Extasa
das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen.
X. Software
1. Durch Öffnung der versiegelten
Datenträger werden die Softwarelizenz-Bestimmungen des Herstellers anerkannt.
2. Beim Auftreten von Mängeln ist die Be- und Verarbeitung sofort einzustellen.
3. Der Käufer geht davon aus, dass an der zu
liefernden Software ein Urheberrecht besteht. Für dessen Überlassung gelten die
Bestimmungen des jeweiligen Herstellers.
XI. Rechte des Käufers bei Mängeln
1. Dem Käufer steht zur Beseitigung eines
Sachmangels zunächst das Recht auf Nacherfüllung zu, wobei er das Wahlrecht
zwischen Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung einer
mangelfreien Ware hat. Die Audio-Extasa ist jedoch berechtigt, die Art der
gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen
Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung für den Käufer ohne
erhebliche Nachteile bleibt. Liefert die Audio-Extasa zum Zwecke der
Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann sie vom Käufer Rückgewähr der
mangelhaften Sache verlangen.
2. Nach Ablauf einer angemessenen Frist oder
dem Fehlschlagen einer Nacherfüllung bleibt dem Käufer bei Vorliegen der
gesetzlichen Voraussetzungen ausdrücklich das Recht vorbehalten, den Kaufpreis
zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.
3. Wählt der Käufer nach Ziffer 2. den
Rücktritt, so hat er die mangelhafte Ware zurückzugewähren und Wertersatz für
die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die Wertermittlung kommt es auf die
zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher
Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an.
4. Falls der Hersteller einer Ware hiervon
abweichende, dem Käufer günstigere Rechte bei Mängeln vorsieht, so gibt die
Audio-Extasa diese Rechte in vollem Umfang an den Käufer weiter.
5. Soweit der Käufer oder Dritte
Veränderungen an oder mit den von Audio-Extasa gelieferten Waren vorgenommen
haben, erlöschen die Rechte des Käufers bei Mängeln, die auf diesen
Veränderungen beruhen. Beim Softwarekauf erlöschen diese Rechte auch bei
unsachgemäßer Installation oder Benutzung.
XII. Garantie
1. Eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie
übernimmt die Audio-Extasa nur in den in diesem Katalog ausdrücklich bestimmten
Fällen.
2. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der
Garantie ist, dass der Käufer die nicht der gegebenen Garantie entsprechenden
Produkte zurücksendet.
3. Soweit der Käufer oder Dritte
Veränderungen an oder mit den von der Audio-Extasa gelieferten Waren
vorgenommen haben, erlöschen die Rechte des Käufers aus den gegebenen
Garantien. Beim Softwarekauf erlöschen diese Rechte auch bei unsachgemäßer
Installation oder Benutzung.
4. Beim Verkauf an eine natürliche oder
juristische Person, die kein Verbraucher im Sinne der §§ 13, 474 Abs.1 ist,
erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Für den
Verkauf an einen Verbraucher wird die Gewährleistung auf 2 Jahre ab
Übergabe der Sache beschränkt; beim Verkauf gebrauchter Sachen auf 1Jahr ab
Übergabe
XIII. Widerrufsrecht
1. Der Käufer, der Verbraucher im Sinne des
§ 13 BGB ist, ist berechtigt, seine auf den Vertragsabschluss gerichtete
Willenserklärung ohne Angabe von Günden innerhalb von 1 Monat in Textform (z.B.
E-Mail, Brief) oder durch Rücksendung der Ware an die Audio-Extasa zu
widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung, jedoch
nicht vor Erhalt der Ware. Zur Wahrung dieser Widerrufsfrist genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der gelieferten Ware. Der Widerruf
ist zu richten an die Audio-Extasa, Bahnhofstr. 5 13159 Berlin Feliks
Roman Krüger, Unsere Lager Serrvice FELIKS, ROMAN KRÜGER STETTINERSTR.53
13357 BERLIN. per E-Mail audio-extasa@audio-extasa.eu
Die Rücksendeadresse für Waren ist dem Lieferschein zu entnehmen.
2. Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind
die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Kann der Käufer die
empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem
Zustand zurück gewähren, so hat er der Audio-Extasa die sich daraus ergebened
Wertminderung zu ersetzen. Der Käufer kann die Verpflichtung zum Ersatz der
Wertminderung vermeiden, indem er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch
nimmt und alles unterläßt, was deren Wert beeinträchtigt. Beruht die
Wertminderung auf der Prüfung der Sache, wie sie dem Käufer etwa im
Ladengeschäft möglich gewesen wäre, so besteht kein Anspruch auf Ersatz der
Wertminderung. Hat der Käufer den Kaufpreis bereits entrichtet, ist die
Audio-Extasa berechtigt, die Wertminderung vom Rückzahlungsbetrag abzuziehen.
3. Die Kosten der Rücksendung von Waren von
einem Bestellwert bis zu . 40,- (. 32,40 netto) trägt der Käufer, es sei denn,
die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten.
4. Die Audio-Extasa zahlt im Falle des
wirksamen Widerrufs einen bereits entrichteteten Kaufpreis an dern Kunden
zurück. Von der Audio-Extasa entgegen dieser Vereinbarung gezahlte
Rücksendekosten werden abgezogen. Fallen bei einer Überweisung zusätzliche
Überweisungsgebühren an, so werden diese abgezogen. Bis zur vollständigen
Rücksendung macht die Audio-Extasa von ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch.
5. Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen bei Verträgen
a. über die Lieferung von Waren, die nach
Spezifikationen des Käufers angefertigt wurden oder eindeutig auf die
persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind;
b. über die Lieferung von Audio- oder
Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom
Käufer entsiegelt worden sind.
6. Im Falle der Unwirksamkeit des Widerrufs
hat der Käufer bei einer Rücksendung der Ware an Audio-Extasa die Kosten der
erneuten Überweisung an ihn zu tragen.
XIV. Rücktritt
1. Der Verkäufer räumt dem Käufer zusätzlich
zu seinen gesetzlichen Rechten das Recht ein, innerhalb von 1 Monat nach Erhalt
der bestellten Waren von dem Vertrag zurückzutreten, soweit die Ware
einwandfrei und originalverpackt ist und die Ziffern 6. bis 8. nicht etwas
anderes bestimmen.
2. Tritt der Käufer wirksam zurück, stellt
er die einwandfreie und originalverpackte Ware mit dem ausgefüllten
Rücksendeschein (wird nachgeliefern) und benachrichtigt die Audio-Extasa
fernmündlich. Bei Hardwareprodukten wird für die fehlende Originalverpackung
ein Festbetrag von . 75.- (. 60,75 netto) berechnet. Unvollständige
Rücksendungen können zu Lasten des Käufers zurückgewiesen werden.
3. Die Abholung erfolgt durch die
Audio-Extasa auf Kosten des Käufers. Die Abholung aus Ländern, die nicht an dem
freien Warenverkehr innerhalb der EU teilnehmen, ist aus zollrechtlichen
Gründen ausgeschlossen.
4. Falls eine Funktionsüberprüfung oder die
Wiederherstellung der Verkaufsfähigkeit notwendig ist, wird diese je nach
Aufwand berechnet. Vom Käufer verursachte Beschädigungen oder Verschmutzungen
werden gesondert in Rechnung gestellt.
5. Dem Käufer wird nach Rücktritt der
Warenwert erstattet oder mit künftigen Lieferungen verrechnet.
6. Soweit dem Käufer durch den Beauftragten
der Audio-Extasa die Ware vorgeführt oder überlassen wurde, ist der Rücktritt
ausgeschlossen.
7. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn es
sich bei der zurück zu gewährenden Ware um ein Produkt handelt, das speziell
für den Käufer angefertigt oder beschafft wurde. Darunter fallen auch speziell
für den Käufer zusammengestellte Produktkombinationen und
Produktkonfigurationen.
8. Der Rücktritt ist in Bezug auf
Softwareprodukte ausgeschlossen, soweit deren Verpackung geöffnet wurde und die
gelieferten Sachen mangelfrei sind.
9. Bei Warenwerten bis zu EUR 40,00 trägt
der Kunde die Kosten der Warenrücksendung, es sei denn, die gelieferte Ware
entspricht nicht der von ihm bestellten. Beträgt der Warenwert mehr als EUR
40,00, übernimmt Audio-Extasa die Kosten für die Rücksendung der Ware. In
diesem Fall übersendet Audio-Extasa dem Kunden entweder vorab einen
Paketaufkleber in Form einer "Freeway-Marke" oder erstattet die
Kosten der Rücksendung dem Kunden zusammen mit dem Kaufpreis. Verwendet ein
Kunde eine ihm übersandte "Freeway-Marke" nicht für die Rücksendung
an Audio.Extasa, so kommt eine anderweitige Erstattung der Rücksendekosten
nicht in Betracht.
10. Audio Extasa wird die Erstattung des
gezahlten Kaufpreises sowie der ggf. angefallenen Kosten für die Rücksendung
vornehmen. Hierzu hat der Kunde rechtzeitig, spätestens mit der Rücksendung,
seine Kontoverbindung bekannt zu geben.
Unfrei versandte Rücksendungen werden von Audio-Extasa grundsätzlich nicht
angenommen, sondern von der Post umgehend an den Absender zurückgesandt.
XV. Geschäftsadresse
Audio-Extasa
Bahnhofstr.5
13159 Berlin
Telefon/telefax: +49 (0) 30 50189009
Internet: www.audio-extasa.eu
Geschäftsführer: Feliks, Roman Krüger
E-Mail audio-extasa@audio-extasa.eu
Lager Service:
Audio-Extasa
Feliks Krüger
Stettinerstr.53
13357 Berlin
Tel. +49 (0) 30 50189009
eingetragen beim Amtsgericht Berlin
XVI. Exportkontrollen und -genehmigungen
1. Der Käufer wird auf eigene Rechnung
sämtliche Lizenzen und Ex- und Importpapiere beschaffen, die zum Kauf und
Wiederverkauf der bei der Audio-Extasa bestellten Produkte erforderlich sind.
Der Käufer verpflichtet sich weiter, alle Empfänger solcher von der
Audio-Extasa bezogener Produkte und technischer Informationen in gleicher Weise
zu verpflichten und über die Notwendigkeit, diese Gesetze und Verordnungen zu
befolgen, zu informieren.
2. Auch ohne Hinweis der Audio-Extasa sind
im Zweifel sämtliche Produkte ausfuhrgenehmigungspflichtig. Der Käufer erkennt
deutsche und ausländische Exportkontrollbestimmungen und -beschränkungen an und
verpflichtet sich, solche Produkte oder Informationen weder direkt noch
indirekt an Personen, Unternehmen oder Länder zu verkaufen, zu exportieren, zu
reexportieren, zu liefern oder anderweitig weiterzugeben, sofern dies gegen
deutsche oder ausländische Gesetze oder Verordnungen verstößt.
3. Werden Lieferungen ins Ausland auf Wunsch
des Käufers unverzollt ausgeführt, haftet er gegenüber der Audio-Extasa für
etwaige Nachforderungen der Zollverwaltung.
XVII. Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kundenbezogener Daten
1. Die von dem Käufer erhaltenen Daten
werden in erster Linie zur Vertragsabwicklung erhoben, verarbeitet und genutzt.
2. Soweit der Audio-Extasa die
E-Mail-Adresse des Käufers bekannt ist, kann sie dem Kunden auf diesem Wege
Produktinformationen zukommen lassen, es sei denn, der Kunde widerspricht der
Informationsübermittlung.
3. Wenn die Audio-Extasa Namen und Adressen
ihrer Kunden oder Interessenten an befreundete Unternehmen zu Werbezwecken
weitergibt, so hat der Käufer das Recht, der Übermittlung jederzeit zu
widersprechen.
XVIII. Schlussbestimmungen
1. Soweit der Käufer Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz der Audio-Extasa Erfüllungsort.
2. Soweit der Käufer Kaufmann ist, ist
Wiesbaden ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit
der Geschäftsbeziehung.
________________________________________
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Feliks,Roman Krüger
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- Als "Domaininhaber" in obigen Text gilt die Person, welche bei der DENIC eG Domain Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft, Frankfurt am Main (www.denic.de) als Domaininhaber in deren WHOIS-Datenbank eingetragen ist.
Als Händler sind wir im
Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkus gemäß der
Batterieverordnung verpflichtet, unsere Kunden wie folgt zu informieren: Achten
Sie bitte darauf, Ihre Altbatterien, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben (eine
Entsorgung im Hausmüll verstößt gegen die Batterieverordnung) -, an einer
kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abzugeben. Die Abgabe ist
kostenlos. Selbstverständlich können Sie Batterien, die Sie von uns erhalten
haben, nach Gebrauch unter der nachstehenden Adresse an uns unentgeltlich
zurückgeben oder ausreichend frankiert per Post an uns zurücksenden:
Audio-Extasa Feliks Roman Krügr
Bahnhofstr.5 13159 Berlin, oder: Audio-Extasa Stettinerstr.53 13357 Berlin. Batterien,
die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne
gekennzeichnet. Unter dem Mülltonnen-Symbol befindet sich die chemische
Bezeichnung des Schadstoffes - im Beispiel "Cd" für Cadmium.
"Pb" steht für Blei, "Hg" für Quecksilber. Zudem haben Sie
die Möglichkeit, diese Informationen auch nochmals in den Begleitpapieren der
Warensendung oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers nachzulesen.
Weitere Hinweise zur Batterieverordnung finden Sie beim Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (www.bmu.de).